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Impressum


Angaben gemäß §5 TMG

DeWa-Schaltechnik GmbH
Auf der Forst 16
55481 Metzenhausen

Vertreten durch: Ruth Deffner

Kontakt:
Telefon: 06763 309874
Telefax: 06763 309875
Email: info@dewa-schaltechnik.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht Bad Kreuznach
Registernummer HRB 20712
Umsatzsteuer-ID, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 264574716


Haftungsausschluss:
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Urherberrecht
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Datenschutz
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AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen
General Terms and Conditions of Sale


Wir bestätigen Ihre Bestellung unter der ausschließlichen Geltung unserer auf dieser Seite abgedruckten Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
We confirm your order subject to the exclusive application of our general terms and conditions of sale printed on this side hereof.

§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Verkaufsbedingung gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.

§1 Application
(1)These terms and conditions of sale shall apply exclusively. Differing or contrary terms shall not apply except if expressly agreed upon in writing.

(2) These terms and conditions of sale shall also govern all future transactions between the parties and shall also apply if we perform delivery despite our knowledge of differing or contrary term.

(3) These terms and conditions of sale shall only apply vis a´vis merchants, governmentalentities or special government estates within the meaning of sec.310 para. 1 BGB (German Civil Code).

§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von §145 BGB darstellt,sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

§ 2 Offer, Acceptance
Insofar as the order constitutes an offer within the meaning of § 145 BGB we are entitled to accept the offer within two weeks.

§ 3 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 3 Prices, Payment
(1) Prices are ex works, exclusive of the respective statutory VAT and exclusive of costs for packaging, except as otherwise expressly agreed upon.

(2) The purchase price is due and payable net within 30 days from the date of the invoice. From the due date interest in the amount of 8% above the respective base interest rate p.a. shall accrue. We reserve all rights to claim further damages for delay.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Offset, Retainer
The purchaser shall be entitled to offset only insofar as the purchaser’s counterclaim is acknowledged, undisputed or assessed in a legally binding judgement. The purchaser is entitled to claim retainer rights only to the extent such rights are based on the same transaction.

§ 5 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

§ 5 Delivery
Delivery is conditioned upon timely and proper performance of all duties of the purchaser. Defences based on nonperformance of the contract are reserved.

(2) In case of default in acceptance or other breach of duties to cooperate by the purchaser we are entitled to claim any resulting damage including but not limited to additional expenses, if any. Further damages are reserved. In this case, the risk of loss or damage to the goods passes to the purchaser at the time of such default or breach of duty to cooperate.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

§ 6 Passing of Risk, Shipment
If the purchaser demands shipment of the goods the risk of loss or damage to the goods passes to the purchaser upon dispatch.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugegeben.

§ 7 Retention of Title
(1) We retain title to the goods until receipt of all payments in full. In case of breach of contract by the purchaser including, without limitation, default in payment, we are entitled to take possession of the goods.

(2) The purchaser shall handle the goods with due care, maintain suitable insurance for the goods and, to the extent necessary, service and maintain the goods.

(3) As long as the purchase price has not been completely paid, the purchaser shall immediately inform us in writing if the goods become subject to rights of third persons or other encumbrances.

(4) The purchaser may resell goods subject to the above retention of title only in the course of his regular business. For this case, the purchaser hereby assigns all claims arising out of such resale, whether the goods have been processed or not, to us. Notwithstanding our right to claim direct payment the purchaser shall be entitled to receive the payment on the assigned claims. To this end, we agree to not demand payment on the assigned claims to the extent the purchaser complies with all his obligations for payment and does not become subject to an application for insolvency or similar proceedings or to any stay of payments.

(5) Insofar as the above securities exceed the secured claim by more than 10%, we are obligated, upon our election, to release such securities upon the purchaser's request.

§ 8 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Warranty
(1) Precondition for any warranty claim of the purchaser is the purchaser's full compliance with all requirements regarding inspection and objection established by sec. 377 HGB (German Commercial Code).

(2) Warranty claims shall be time-barred after 12 months of the passage of risk.

(3) In case of non-conformity of the goods the purchaser is entitled to alternative performance in the form of remedy of the defect or delivery of conforming goods. If such alternative performance has failed, the purchaser is entitled to reduce the purchase price or to withdraw from the contract.

§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Liability
(1) In case of intent or gross negligence on our part or by our agents or assistants in performance we are liable according to the provisions of applicable law; the same applies in case of breach of fundamental contract obligations. To the extent the breach of contract is unintentionally our liability for damages shall be limited to the typically predictable damage.

(2) Our liability for culpable damage to life, body or health as well as our liability under the Product Liability Act shall remain unaffected.

(3) Any liability not expressly provided for above shall be disclaimed.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Metzenhausen.

§ 10 Applicable law, Jurisdiction
(1) This contract shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany (excluding the Convention on Contracts for the International Sale of Goods).

(2) Place of performance and exclusive place of jurisdiction for all disputes arising out of or in connection with this contract shall be Metzenhausen.


Sitz der Gesellschaft / Place of Registration: Metzenhausen
Amtsgericht/District Court: Bad Kreuznach / HRB 20712
Geschäftsführer / Managing Director: Ruth Deffner
Bankverbindung/Bank account: Kreissparkasse Rhein– Hunsrück
BLZ 56051790 Kto.-Nr./acc.no: 17565714
SWIFT BIC: MALADE51SIM
USt.-IdNr./VAT registr..no.:DE 264574716
Steuer-Nr./tax number: 40/661/0099/8
Finanzamt/tax-office: Simmern-Zell


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